Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Cloud)
zwischen dem Unternehmen, das die Firma in der SalesDesk Cloud anlegt („Verantwortlicher“), und der Ingenieur-Kontor-Sottrum GmbH, Hertzstraße 3, 27367 Sottrum („Auftragsverarbeiter“).
Dieser Vertrag wird beim Anlegen der Firma in der SalesDesk-App elektronisch geschlossen und ist Bestandteil der Bedingungen für die SalesDesk Cloud (Hauptvertrag).
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, um die SalesDesk Cloud bereitzustellen (Speicherung, Abgleich mit der App, Weboberfläche, Export, Sicherung, Löschung).
(2) Die Laufzeit entspricht der des Hauptvertrags einschließlich der Löschfristen nach dessen Ende (§ 8).
§ 2 Art, Zweck und Betroffene
(1) Datenarten: Kontaktdaten von Geschäftspartnern (Name, Firma, Funktion, Telefon, E-Mail, Anschrift), Inhalte von Besuchsberichten, Leads, Aufgaben und Terminen, Fotos und Anhänge, Benutzerdaten der Mitarbeiter (Name, E-Mail, Rolle, Anmelde- und Änderungsprotokolle), bei Nutzung des Check-ins Standortangaben.
(2) Betroffene: Mitarbeiter des Verantwortlichen, Ansprechpartner von Kunden, Interessenten und Lieferanten.
(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; der Verantwortliche erfasst solche Daten nicht.
§ 3 Weisungen
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Weisungen sind abschließend in diesem Vertrag, im Hauptvertrag und durch die Bedienung der Software (z. B. Löschen, Export, Aufbewahrungsfristen) festgelegt.
(2) Weisungsberechtigt sind die Benutzer mit Verwaltungsrechten. Weitere Weisungen erfolgen in Textform an info@iks-sottrum.de.
(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin.
§ 4 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter setzt nur Beschäftigte ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter die Verwaltung des Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher per E-Mail. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Hauptvertrag dann außerordentlich kündigen.
(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich in gleicher Weise.
§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Rechte der Betroffenen (Art. 12–22 DSGVO). Die Software bietet dazu Export, Berichtigung, Anonymisierung und Löschung.
(2) Er unterstützt bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO und meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden.
§ 8 Löschung und Rückgabe
(1) Während der Laufzeit kann der Verantwortliche jederzeit alle Daten exportieren.
(2) Nach Ende des Hauptvertrags bleiben die Daten 180 Tage lesbar und exportierbar; danach löscht der Auftragsverarbeiter sie automatisch, aus den Sicherungen spätestens 30 Tage später. Beantragt der Verantwortliche die Löschung selbst, erfolgt sie nach sieben Tagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftragsverarbeiters bleiben unberührt.
§ 9 Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter stellt die zum Nachweis der Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Abstimmung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
§ 10 Ort der Verarbeitung
Die Verarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nicht.
§ 11 Haftung und Schlussbestimmungen
Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Regelungen des Hauptvertrags.
Anlage 1: Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| Alfahosting GmbH, Halle (Saale) | Rechenzentrum, Server, Speicher, Sicherungen | Deutschland |
| Anbieter des IKS-Postfachs für Systemmails | Versand von Passwort-Links und Erinnerungen | [[Ort ergänzen]] |
Apple und Google sind für die Zahlungsabwicklung eigenständig Verantwortliche und keine Unterauftragsverarbeiter.
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Zutritt/Zugang: Server im Rechenzentrum der Alfahosting GmbH mit Zutrittskontrolle; Administration nur per SSH; die Anwendung ist nur über HTTPS erreichbar, intern lauscht sie ausschließlich auf der lokalen Adresse.
- Zugriff: Rollen und Rechte je Benutzer; Zwei-Faktor-Anmeldung für Verwaltungsrollen erzwingbar; begrenzte Anmeldeversuche; kurzlebige Zugriffstoken.
- Trennung: Ebene 1 – jede Abfrage ist im Programm auf die eigene Firma beschränkt (automatisch getestet). Ebene 2 – die Datenbank selbst gibt über Zeilensicherheit (Row Level Security) nur Zeilen der eigenen Firma heraus; die Anwendung arbeitet dafür mit einer eingeschränkten Datenbankrolle.
- Plattform-Verwaltung ohne Inhalte: IKS sieht in der Übersicht nur Firmenname, Abo-Stand, Benutzerzahl und Speicherbedarf.
- Weitergabe: Übertragung ausschließlich verschlüsselt (TLS); signierte Webhooks; API-Schlüssel mit eingeschränkten Rechten.
- Eingabekontrolle: Änderungsprotokoll (Audit-Log) mit Benutzer, Zeit und Änderung.
- Verfügbarkeit: tägliche Sicherung (verschlüsselt mit GPG, sobald eingerichtet), 30 Tage aufbewahrt, Wiederherstellung dokumentiert und getestet; Virenprüfung hochgeladener Dateien.
- Löschung: automatischer Lebenszyklus mit Erinnerungen und Löschprotokoll.
- Organisation: Vertraulichkeitsverpflichtung der Beschäftigten; Zugriff auf Inhalte nur nach befristeter Freigabe durch den Verantwortlichen.
Anlage 3: Support-Zugriff auf selbst betriebene Firmenserver
Erhält IKS im Einzelfall Zugriff auf einen vom Kunden selbst betriebenen Firmenserver (z. B. zur Fehlersuche), gelten §§ 1–11 entsprechend für die Dauer des Zugriffs. Gegenstand ist dann nur die Einsicht und Fehlerbehebung; Unterauftragsverarbeiter werden nicht eingesetzt.
Stand: 1. November 2026